
NEWSTICKER
Liebe Kunden, liebe Freunde,
Gutenstein, 01.06.2022 |
Maske einmotten! Die Atemschutzmaskenpflicht ist bis
September ausgesetzt (Österreich außer Wien)!

Gutenstein, 15.04.2022 |
Wir wünschen ein frohes Osterfest!

Gutenstein, 5. März 2022 |
Wieder Neues in der Pandemie ...
... vieles wird heute, am 5.3. gelockert!
Bei uns bleibt alles wie gewohnt.
Wir weiterhin tragen Maske!


Gutenstein im Februar 2022 |
Alles wie (in Zeiten der Pandemie) gewohnt!
Nase/Mund Schutz nicht vergessen (weiterhin Mundmaskenpflicht in der öffentlichen Personenbeförderung)!
Airport Shuttle: Neue Preise! Tariftafel anfordern >>hier<<


Gutenstein, 13. Dezember 2021 |
Nach dem Ende des 4. Lockdown ist & bleibt alles wie gewohnt:
Mund-Nasen Schutz für Kinder ab 6 Jahren;
FFP2-Maske für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr!
Generell gibt es in der Schülerfreifahrt keine weiteren Änderungen.
Alle Touren bleiben gleich!
Gutenstein, 19. November 2021 |
LOCKDOWN NEU ...
... wieder!
Thema: SCHÜLERFREIFAHRT
& LOCKDOWN
Generell gibt es in der Schülerfreifahrt keine Änderungen (zumindest solange die Schulen Präsenzunterricht halten).
Alle Touren bleiben gleich!
Liebe Eltern: Im Falle von geänderten Unterrichtsenden sagt uns Bescheid! Wir werden versuchen auf möglichst alle Anforderungen einzugehen (Stichwort: Überschneidungen)!

Szene aus "Hinter Gittern" © TV_Movie



Gutenstein, 25. Oktober 2021 |
Neues Regulativ in der Pandemie ...
... im Schulbus ändert sich nicht viel!
Hier der aktuelle, ab 15.11.2021 gültige Stand:
1.3. [WKO©] Beförderung von Schülern in öffentlichen Verkehrsmitteln - Schulbus
Für die mitfahrenden Schüler bzw. Menschen mit besonderen Bedürfnissen gilt grundsätzlich:
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6-14 Jahre: Statt FFP2-Maske ist auch ein MNS möglich
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ab 14 Jahren: FFP2-Masken notwendig
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Weitere Ausnahmen von der Maskenpflicht: Personen, denen aus gesundheitlichen oder behinderungsspezifischen Gründen das Tragen der FFP2-Maske oder des MNS nicht zugemutet werden kann. Diese Unzumutbarkeit bedarf aber jedenfalls einer Bestätigung eines in Österreich zugelassenen Arztes.
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-
Schulausflüge/Exkursionen, die im Rahmen des Lehrplans erfolgen (dabei handelt es sich praktisch um alle Fahrten, die im Rahmen einer „Dienstreise“ des Lehrpersonal erfolgen), gelten als Schülerbeförderung im klassischen Sinn.
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Hinweis: Die Schulen müssen bei der Planung von ein- und mehrtägigen Schulveranstaltungen sowie schulbezogenen Veranstaltungen (auch mit Übernachtung) die Risikolage berücksichtigen. Die „Risikolage“ wird von der Corona-Kommission für die Bundesländer ermittelt (spezifische risikoadjustierte 7-Tages-Indzidenzen), wobei 3 Stufen unterschieden werden sollen:
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Stufe 1: unter 100 gilt als geringes Risiko:
Ein- und mehrtägige Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen (auch mit Übernachtung). Diese können stattfinden. Eine Risikoanalyse wird empfohlen. -
Stufe 2: zwischen 100 und 200 als mittleres Risiko:
Ein- und mehrtägige Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen (auch mit Übernachtung). Diese können stattfinden, sofern eine Risikoanalyse durchgeführt wurde und das Risiko als gering eingeschätzt wird. -
Stufe 3: über 200 als hohes Risiko (Stufe 3):
Ausflüge, ein- und mehrtägige Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen (auch mit Übernachtung). Diese finden nicht statt. -
Daten zur aktuellen „Risikolage“ (pro Bundesland) sind auf der Website der AGES Dashboard COVID19 abrufbar.
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Fahrzeugspezifische Beförderungskapazität: Vollbesetzung ist erlaubt
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3G-Pflicht am Arbeitsplatz (Fahrzeuglenker): Lenker müssen ab 15.11. einen 3G-Nachweis erbringen.
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Maskenpflicht: Lenker müssen die Erfüllung der 3G-Regel nachweisen – damit sind sie nicht mehr verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen.
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Alle Angaben ohne Gewähr!
1.3. [WKO©] Beförderung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen in öffentlichen Verkehrsmitteln - Ambulanztransporte
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Beförderungskapazität: Vollbesetzung ist erlaubt
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3G-Pflicht am Arbeitsplatz: Ab 1. November wird an allen Arbeitsorten, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können, eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz eingeführt. Bis zum Ablauf des 14.11. kann die Übergangsregelung in Anspruch genommen werden (FFP2-Maske statt 3G-Nachweis). Ab 15.11. gibt es keine Übergangsregelung mehr, Lenker müssen ab 15.11. einen 3G-Nachweis erbringen.
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Maskenpflicht:
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Lenker müssen (ab 15. November 2021) die Erfüllung der 3G-Regel nachweisen – damit sind sie nicht mehr verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen.
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Für die mitfahrenden Menschen mit besonderen Bedürfnissen gilt grundsätzlich:
-
6-14 Jahre: Statt FFP2-Maske ist auch ein MNS möglich
-
ab 14 Jahren: FFP2-Masken notwendig
-
-
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Weitere Ausnahmen von der Maskenpflicht: Personen, denen aus gesundheitlichen oder behinderungsspezifischen Gründen das Tragen der FFP2-Maske oder des MNS nicht zugemutet werden kann. Diese Unzumutbarkeit bedarf aber jedenfalls einer Bestätigung eines in Österreich zugelassenen Arztes.
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Daten zur aktuellen „Risikolage“ (pro Bundesland) sind auf der Website der AGES Dashboard COVID19 abrufbar.
Alle Angaben ohne Gewähr!
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Gutenstein, 25. Oktober 2021 |
Wir wünschen euch schöne Herbstferien ...
... sehen uns am Mittwoch, den 3. November!
@: rotheneder@tabor.co.at | T: 026 34 . 86 00
>
Hermann

Zum COVID-19 CALENDARIUM !
Gutenstein, im August 2021 |
Info zur Schülerfreifahrt ab 6. September 2021
Erster Schultag / Erste Schulwoche:
Alle Touren werden wie im vergangenen Schuljahr bedient!
Danach werden die Abfahrtszeiten nach Erfordernis (Stichwort Stundenplan) angepasst!
Neu hinzukommende Kinder: bitte unbedingt bei uns anmelden (wir benötigen die Unterlagen schon in der ersten Schulwoche) ...
@: rotheneder@tabor.co.at | T: 026 34 . 86 00
Bis dahin wünschen wir noch schöne Ferien ...
>
Hermann
Gutenstein, 05.07.2021 |
Wir wünschen euch einen schönen Sommer 2021!
Ferien bis 6. September 2021 :-) !
Airportshuttle: Aktionspreis im August 2021!
Gleich informieren!
Gutenstein, 24.04.2021 |
Schülerfreifahrt ab Montag, den 26. April 2021!
Ab Montag, den 26. April 2021 werden alle Touren zu den bekannten Abfahrtszeiten bedient!
Gutenstein, 24.04.2021 |
Schülerfreifahrt ab Montag, den 26. April 2021!
Ab Montag, den 26. April 2021 werden alle Touren zu den bekannten Abfahrtszeiten bedient!
Gutenstein, 10.04.2021 |
Schülerfreifahrt ab Montag, den 12. April 2021!
Ab Montag, 12.4 bis Freitag, 16.4. ist uns folgender Betrieb bekannt - und wird zu den bekannten Abfahrtszeiten bedient:
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Volksschule Gutenstein 4. (Abschlussklasse), Abfahrtszeiten wie immer!
[In eigener Sache: Wir bedanken uns für die Mitteilung von Frau Dir. Schubert sehr herzlich :-)]!
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Waidmannsfeld: M-Pernitz (via Quarb): Di.; | VS-Pernitz (via Schallhof): Mo. und Mi.
[In eigener Sache: Wir bedanken uns für die Mitteilung der Eltern sehr herzlich :-)]!
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Mittelschule Pernitz: laut Website keine Präsenzunterricht; ORG Berndorf: ?
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Kinder welche die Schule zur Beaufsichtigung besuchen >> Bei Bedarf sagt Ihr einfach Bescheid: office@tabor.co.at, bzw. 026 34 . 86 00




War da noch was? Ja genau:
Wir sehen uns nur zur 1/2 :-))) !
Ihr wisst schon, wir tragen Nasen/Mundschutz :[-( ]
in den Fahrzeugen (allenfalls werden Masken
von uns beigestellt)! Pro Sitzreihe wird nur jeder zweite
Sitz besetzt (ausgenommen sind freilich Kinder
welche aus demselben Haushalt kommen)!

